Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr: Der totgeschwiegene Skandal

Mit 2 Nachträgen |  7. 03. 2023 | Die Impfpflicht im Gesundheitswesen hat die Regierungskoalition auslaufen lassen. Weil man aber weder etwas dazu findet, dass die Impfpflicht bei der Bundeswehr ebenfalls ausgelaufen ist, noch die öffentliche Diskussion stattfindet, die man erwarten dürfte, wenn sie weiter gälte, habe ich beim Verteidigungsministerium nachgefragt. Die Antwort hat mich überrascht.

Aus gutem Grund hat die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP die Impfpflicht im Gesundheitswesen, die sie zur gerichtsfesten Aushebelung der Grundrechte „einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“ genannt hatte, zum 1. Januar 2023 auslaufen lassen. Die zur Rechtfertigung angeführte Fremdschutzbehauptung der Impfung war da schon lange aufgegeben worden. Die Behauptung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die Impfung sei nebenwirkungsfrei hatte sich schon lange als dreiste Lüge entpuppt.

Schon lange ist klar, dass zumindest für junge, wehrfähige Menschen das Risiko einer Schädigung durch die Impfung mindestens so schwer wiegt wie der minimale erwartbare Vorteil in Form einer behaupteten Senkung des Risikos von schweren Covid-Erkrankungen und Tod, die bei jungen, gesunden Menschen ohnehin extrem selten auftreten.

Was also machen das SPD-geführte Verteidigungsministerium und die Bundeswehr unter diesen Umständen mit ihrer Pflicht für Soldatinnen und Soldaten die sogenannte Covid-19-Schutzimpfung zu dulden. Die Antwort aus dem Verteidigungsministerium lautet:

„Am 24. November 2021 wurde das Basisimpfschema der Bundeswehr um die COVID-19-Schutzimpfung erweitert. Daher ist sie für Soldatinnen und Soldaten auch weiterhin duldungspflichtig. Sie umfasst entweder zwei Impfungen und einen Genesenenstatus oder drei Impfungen.“

Die Duldungspflicht gilt also weiter. Und nicht nur das. Man braucht drei Impfungen, um Soldat werden und bleiben zu können. Denn der Genesenenstatus hat ja nur eine kurze zeitliche Dauer. Wer das nicht mitmacht, dem oder der droht Schlimmes. Denn bei Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung handelt es sich um Wehrstraftaten, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden können, sowie mit Entlassung unter Verlust der Bezüge, Berufsförderung und Versorgungsansprüche.

Auf der Netzseite des Ministeriums lernt man außerdem:

„Dies gilt auch für Reservistendienstleistende. Auch sie unterliegen dem Soldatengesetz, wenn sie Dienst leisten. Vor der nächsten Einberufung sollten sie sich daher um einen vollständigen Impfstatus kümmern.“

Notdürftig gerechtfertigt wird die Duldungspflicht so:

„Die COVID-19-Schutzimpfung ist für Soldatinnen und Soldaten in Zeiten der Corona-Pandemie von doppelter Bedeutung. Zum einen schützt sie wirksam vor einer schweren Corona-Erkrankung und möglichen Langzeitfolgen. Damit trägt sie entscheidend zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte bei. Zum anderen tragen die tausenden Soldatinnen und Soldaten, die bei der Corona-Amtshilfe in Gesundheitsämtern und Kliniken ihren Dienst leisten, eine gesellschaftliche Verantwortung.“

Der zweite Teil der Rechtfertigung ist spätestens mit Auslaufen der Impfpflicht für Gesundheitspersonal weggefallen. Der erste Teil ist eine steile Behauptung, für die es mindestens so viele Gegenbelege wie Belege gibt.

Wenn es je eine Rechtfertigung für einen derart tiefgreifenden Eingriff in das Recht von Bürgern in Uniform auf gesundheitliche Unversehrtheit gab, so ist diese lange weggefallen.

Trotzdem gibt es weder Gerichtsurteile, die das feststellen, noch parlamentarische Initiativen, noch eine öffentliche Diskussion:

  • völlige Fehlanzeige bei den Gerichten;
  • völlige Fehlanzeige bei der Partei, die „freiheitlich“ im Namen führt und als Regierungspartei mitverantwortlich ist;
  • völlige Fehlanzeige bei den Medien, die den Mantel des Schweigens über diesen Skandal ausgebreitet haben.

Offenbar sind alle der Meinung, Soldaten sollen kämpfen und gehorchen und damit zufrieden sein, dass sie bezahlt werden.

Nachtrag (8.3.): Haarsträubende Behauptungen

Klappt man auf der Netzseite des Verteidigungsministeriums zur Duldungspflicht auch die Texte auf, von denen nur Überschriften sichtbar sind – was ich gestern noch nicht getan habe -, so stößt man auf impfpropagandistische Behauptungen, die beim heutigen Kenntnisstand nur noch atemberaubend zu nennen sind. Zum Beispiel:

„Impfmythen
Die COVID-19Coronavirus Disease 2019-Impfung hat keinen negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Sie hat keinen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Plazenta oder den Verlauf einer künftigen Schwangerschaft. (…) Allein der Blick auf die verimpften Dosen in Deutschland ist ein Beleg für deren Sicherheit und Wirkung. Sogar der unüberlegte Griff zur Kopfschmerztablette kann durchaus schlimmere Nebenwirkungen als die Impfung hervorrufen.“

Oder dies:

Unbedenkliche Impfungen
Wer unbedenklich im Restaurant zur Vorsuppe greift, kann genauso bedenkenlos den Inhalts- und Hilfsstoffen in der mNRA-Impfung vertrauen. Salz, Fett, Wasser und Zucker finden sich nämlich in beidem wieder. Bedenken bezüglich des mRNA sind auch unbegründet – rund 153 Millionen Mal (Stand 23. Februar 2022) wurden beispielsweise mRNA-Impfstoffe in Deutschland ausgeliefert und verabreicht. Kaum ein Impfstoff wurde dementsprechend besser getestet und für sicher befunden.“

Mit Fett sind hierbei die Nanon-Lipide gemeint, von denen man hofft, dass sie den mRNA-Wirkstoff sicher genug einschließen, und dass sie nicht direkt in die Blutbahn gehen.

Eine Soldatenperson, der sich im Ausland mit dem damals den duldungspflichtigen Soldaten in Deutschland noch mutwillig vorenthaltenen Totimpfstoff von Valneva impfen ließ, schreibt mir außerdem:

„Seit 23.2.2023 ist Valneva jetzt auch zur Boosterung zugelassen. Die Bundeswehr weiß bis heute nichts von diesem alternativen Impfstoff, der auch zu kritisierende Inhaltsstoffe hat, jedoch ein Alternative wäre für unter Impfzwang stehende Soldaten.“

Nachtrag (9.3): Truppendienstgericht Süd

Das Truppendienstgericht Süd hat am 29.9.2022 die Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen die Covid-„Impfung“ verweigernden Soldaten bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit ausgesetzt. Das Gericht begründete dies zusammenfassend so:

Leitsätze:
1. Die Duldung der COVID-19-Impfung könne wegen möglicher erheblicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein. (redaktioneller Leitsatz)
2. Der Soldat muss sich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbaren Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. (redaktioneller Leitsatz)“

Man liest in dem Urteil Bemerkenswertes, um nicht zu sagen Skandalöses:

„Um die Frage der tatsächlichen Verletzung der vorgenannten Unverbindlichkeitsgründe sachgerecht prüfen zu können, bedarf es noch einer eingehenden Sachverhaltsermittlung, die geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr hat sich in einem ähnlich gelagerten Fall einer Sachaufklärung mittels Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs verweigert.“

Den Vorgesetzten der Soldaten schreibt das Truppendienstgericht ins Stammbuch:

„Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind, ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits (§10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) von Befehlen auseinandergesetzt zu haben. Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimpfung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen. Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhaltnismäßigkeit eingeordnet werden. Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortung mit Hinweis auf angebliche Bindungen (wie den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen dar.“

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius (SPD) scheint trotz dieser deutlichen Worte einfach weiter den Kopf in den Sand stecken zu wollen, bis das Gericht ihm die Entscheidung aus der Hand nimmt. Wahrlich kein Ruhmesblatt.

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